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(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2944)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
Datum des Bestehens der Prüfung,
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 6 in Verbindung mit § 2,
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
zum Prüfungsteil „Projektarbeit“
Benennung dieses Prüfungsteils,
Benennung der Projektdokumentation nach § 13 Absatz 6 und Bewertung in Punkten und als Note,
Benennung der Projektpräsentation nach § 13 Absatz 7 und Bewertung in Punkten und als Note,
Benennung des Fachgespräches nach § 13 Absatz 8 und Bewertung in Punkten und als Note sowie
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
die Gesamtnote in Worten,
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.